Allgemeine Geschäftsbedingungen - Glückwunschspots
Die Beauftragung zur Entwicklung und Ausstrahlung eines Glückwunschspots im BKF (nachfolgend: „Bestellung“) richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Diese sind Voraussetzung und Grundlage für das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH. Diese AGB gelten für jede Bestellung bis zur Veröffentlichung anderer AGB der BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH für die Bestellung von Glückwunschspots. Ab jenem Datum gelten ausschließlich jene AGB.
§1
(1) Die Bestellung setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres und deren Nachweis durch den Besteller oder die explizite Genehmigung der Bestellung durch den gesetzlichen Vertreter des Bestellers voraus und kommt durch die Auftragsbestätigung durch die BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH zustande. Das BKF ist berechtigt, Nachweise für die Volljährigkeit des Bestellers zu verlangen.
(2) Mit der Bestellung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Bezahlung des tariflichen Honorars. Die Tarife gestalten sich wie folgt (Bestellung 14 Tage vor Ausstrahlung):
10 Sekunden Bild und Text € 9,90
15 Sekunden Bild und Text € 14,90
10 Sekunden Video und Text € 12,90
15 Sekunden Video und Text € 19,90
Die Gutschrift des gesamten Honorars auf dem Konto (Kontonummer 910 175 861 01, BLZ 51000, Bank Burgenland) des BKF bis spätestens 3 Tage nach Bestellung ist Voraussetzung für die Durchführung der Bestellung durch das BKF. Das Recht des BKF, die Bezahlung des tarifmäßigen Honorars vom Besteller zu fordern, bleibt davon unberührt.
§2
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Beauftragung der Bestellung die Bilder bzw. bewegtes Bildmaterial (Sendeunterlagen) dem BKF auf sendetauglichem Material in den laut BKF-Website angeführten Formaten sowie dort genannten Mindestanforderungen bei Bestellung zur Verfügung zu stellen. Bei nicht den spezifischen Vorgaben entsprechenden Sendeunterlagen übernimmt das BKF keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung der Bestellung.
§3
(1) Vor der Bereitstellung von Sendeunterlagen (Dateien, Bildern, Texten, Filmen oder sonstigen Inhalten etc.) hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er über das Recht zur Nutzung dieser auch in all ihren Teilen im erforderlichen Umfang, insbesondere durch Ausstrahlung und/oder Zurverfügungstellung im erforderlichen Umfang, insbesondere über Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte und das Fernsehnutzungsrecht mittels aller Formen des Fernsehens als Rundfunk oder rundfunkähnlicher Dienst, einschließlich der Übertragung durch das Internet oder Mobile Devices, in einem öffentlich empfangbaren unverschlüsselten oder privaten oder verschlüsselten free- oder Pay TV EU-weit empfangen werden kann, verfügt und diese teilweise oder zur Gänze an das BKFübertragen kann. Der Auftraggeber sichert zu, dass das von ihm bereitgestellte Material nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte, insbesondere Persönlichkeitsrechte verstößt.
(2) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das BKF gesetzlich zur Aufzeichnung der von ihr ausgestrahlten Sendungen verpflichtet ist und stimmt dem zu. Der Auftraggeber hält das BKF für die Zusicherungen in der Beauftragung der Bestellung schad- und klaglos und ist dieser gegenüber zum Ersatz jeglicher dieser aus Rechtsansprüchen Dritter erwachsender Schäden und Kosten verpflichtet. Dies umfasst auch die Kosten der erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber überträgt dem BKF die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Nutzungsrechte an den Sendeunterlagen, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Das BKF ist berechtigt, diese Rechte, insbesondere auch das Fernsehnutzungsrecht, das Bearbeitungs- und Archivierungsrecht an beauftragte Dritte weiter zu übertragen.
(3) Der Auftraggeber stimmt zu, dass das BKF die Sendeunterlagen nach der Erstausstrahlung auch zum Zweck der Eigenwerbung oder Kundenberatung in dem dazu erforderlichen Umfang unentgeltlich nutzen kann. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung im Einzelfall beschränken oder insgesamt widerrufen.
§4
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Sendeunterlagen keine Gewaltdarstellungen, sexuell- freizügigen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonst rechtswidrigen Inhalte oder Darstellungen beinhalten und haftet das BKF dafür. Gleiches gilt für die unberechtigte Nutzung und/oder Darstellung von Firmen-, Marken- oder sonstigen Geschäftszeichen bzw. anderer geschützter Zeichen. Die Sendeunterlagen dürfen weder Schleichwerbung oder unter der Wahrnehmungsgrenze liegende Aussagen und/oder Darstellungen beinhalten. Der Auftraggeber hält das BKF für diese Zusicherungen schad- und klaglos und ist dieser gegenüber zum Ersatz jeglicher dieser allenfalls erwachsender Schäden und Kosten aus der Verletzung dieser Verpflichtungen verpflichtet. Dies umfasst auch die Kosten der erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigung.
§5
(1) Es besteht keine Verpflichtung des BKF, die zur Ausstrahlung übergebenen Daten und Materialien (Sendeunterlagen) vor Annahme des Auftrags anzusehen und/oder zu prüfen. Das BKF ist berechtigt, auch nach Vertragsschluss die Bestellung aus rechtlichen, technischen oder sittlichen Gründen oder nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des BKF, insbesondere wenn der Inhalt der Sendeunterlagen gegen die Interessen des BKF verstößt, zurückzuweisen. Das BKF ist weiters berechtigt, den Vertragsabschluss über die Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das BKF behält sich vor, Sendeunterlagen nicht zu veröffentlichen, wenn und soweit sich für das BKF konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Veröffentlichung im Programm über das BKF gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Im Falle einer Zurückweisung der Bestellung durch das BKF wird für die Rücküberweisung des Honorars eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 5,- erhoben.
§6
(1) Das Glückwunschangebot gilt nur für Privatpersonen, nicht für Firmen, Vereine und Interessensvertretungen. Inhalte dürfen ausschließlich mit Glückwünschen zu tun haben und keine kommerziellen Botschaften enthalten
§7
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich mit Ausnahme der Verweisungsnormen auf materielles ausländisches Recht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB sowie Nebenabreden zu dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Abgehen vom Schriftformerfordernis. Für den Fall, dass eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam ist (sind) oder werden sollte(n), gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGBs unverändert fort. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem von beiden Parteien mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eisenstadt.
Stand: 02. Februar 2009